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Bildung - Hindernisse in unserem Föderalen überaltertem System.

Bildung - Hindernisse in unserem Föderalen überaltertem System.

Bildung - Hindernisse in unserem Föderalen überaltertem System.

Wer in Deutschland etwas studiert hat, hat in vielen Fällen nicht die Möglichkeit, mit seinem Abschluss überall den Beruf auszuüben. Oft sind in anderen Bundesländern Aufbaustudien oder Zusatzausbildungen nötig. Ist das zielführend in einem vereinten Deutschland? Nein!

Ein einheitliches Bildungssystem in Deutschland unter alleiniger Herrschaft des Bundes wäre rechtlich und gesetzlich sehr schwer umzusetzen, da das Grundgesetz dem Bildungswesen bewusst eine föderale Struktur gibt. Der Föderalismus ist im deutschen Grundgesetz fest verankert, wobei die Kulturhoheit (einschließlich Bildung) den Bundesländern zusteht. Artikel 30 und Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) besagen, dass die Bundesländer grundsätzlich für die Gesetzgebung in den Bereichen zuständig sind, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind – dazu gehört vor allem die Bildungspolitik.

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Möglichkeiten und Einschränkungen:

1. Grundgesetzänderung: Damit der Bund die volle Kontrolle über das Bildungssystem übernehmen kann, wäre eine Grundgesetzänderung nötig. Dies setzt eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat voraus (Art. 79 GG), was eine enorme politische Hürde darstellt. Diese Mehrheit ist angesichts des Widerstands vieler Bundesländer, die ihre Bildungsautonomie bewahren wollen, kaum zu erreichen.


2. Kooperationsmöglichkeiten und Einschränkungen: 2006 wurde das sogenannte „Kooperationsverbot“ eingeführt (Art. 104b GG), das den Einfluss des Bundes im Bildungsbereich begrenzt. Seit 2019 darf der Bund jedoch wieder in begrenztem Umfang finanzielle Unterstützung bieten, etwa durch den „DigitalPakt Schule“, jedoch ohne direkte Einflussnahme auf Inhalte und Strukturen.


3. Notwendigkeit eines breiten politischen Konsenses: Selbst wenn eine Grundgesetzänderung rechtlich möglich wäre, bräuchte es einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, da der Föderalismus im Bildungsbereich als wichtiger Teil der deutschen Demokratie betrachtet wird. Ein solcher Schritt würde eine grundlegende Debatte über das Bildungsverständnis und die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern erfordern.

Zusammengefasst ist es theoretisch möglich, den Föderalismus im Bildungsbereich zu überwinden, aber die Hürden – sowohl rechtlich als auch politisch – sind sehr hoch und erfordern ein außergewöhnliches Maß an politischer Zustimmung und Veränderungsbereitschaft in der deutschen Gesellschaft.

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Folgende Ausbildungen sind betroffen:

Studiengänge, die bei bundesweiten Ortswechseln oft nicht vollständig anerkannt werden und daher manchmal zusätzliche Ausbildungen oder Anpassungsmaßnahmen erfordern, sind häufig in bestimmten Berufsfeldern zu finden. Besonders betroffen sind Studiengänge, die stark durch praktische und länderspezifische Ausbildungsinhalte geprägt sind oder besondere staatliche Prüfungen und Zulassungen benötigen. Zu den am häufigsten betroffenen Studienrichtungen zählen:

  1. Lehramt: Bildungssysteme und Lehramtsabschlüsse sind in Deutschland länderspezifisch geregelt. Verschiedene Bundesländer haben unterschiedliche Anforderungen und Schwerpunkte, was dazu führen kann, dass Lehramtsstudierende bei einem Wechsel zusätzliche Module absolvieren müssen, um die spezifischen Qualifikationen des neuen Bundeslandes zu erfüllen.

  2. Soziale Arbeit: Auch im Bereich der Sozialen Arbeit hängt die Anerkennung und Qualifikation oft von länderspezifischen Standards ab. Studierende müssen möglicherweise zusätzliche Fortbildungen oder Anpassungen durchlaufen, insbesondere wenn die Berufszulassung staatlich reguliert ist.

  3. Gesundheitsberufe (Physiotherapie, Pflege): In Gesundheitsberufen gibt es häufig länderspezifische Regulierungen und Prüfungsordnungen. Wer in einem Bundesland ausgebildet wurde und später in einem anderen Bundesland arbeitet, muss eventuell Zusatzqualifikationen oder Prüfungen ablegen, um die vollständige Berufszulassung zu erhalten.

  4. Rechtswissenschaften: Auch im Bereich Jura gibt es Unterschiede, insbesondere im zweiten Staatsexamen und der Referendariatsausbildung, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Ein Wechsel kann hier zusätzliche Prüfungen oder Anpassungen erfordern, um die Qualifikationen des neuen Bundeslandes zu erfüllen.

  5. Bau- und Ingenieurwesen: Auch im Bauwesen und in Ingenieursberufen gibt es oft länderspezifische Anforderungen, da Bauvorschriften und -standards regional unterschiedlich sind. Bauingenieure oder Architekten könnten bei einem Wechsel unter Umständen Nachqualifikationen oder Kurse in regionalen Standards absolvieren müssen.

Diese Problematik tritt meist dann auf, wenn der Studiengang auf länderspezifische Prüfungen angewiesen ist oder wenn berufliche Standards und Qualifikationen zwischen den Ländern stark differieren. In vielen Fällen helfen Übergangsregelungen oder Anpassungskurse, aber die betroffenen Studierenden sollten sich frühzeitig bei Hochschulen oder zuständigen Prüfungsämtern informieren, um die Anerkennung zu klären.

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